Vertriebspartnerbedingungen Duuja

1. Duuja ist eine Handelsmarke der Visio Services AG, Sihleggstrasse 23, 8823 Wollerau, Schweiz, nachfolgend Duuja genannt.

2. Mit der Registrierung als selbständiger Vertriebspartner, nachfolgend Berater genannt, auf www.duuja.de, dem Eingang der Gebühr für das Starterpaket und dem Akzeptieren dieser AGB per Online-Formular bewirbt sich der Berater als Vertriebspartner der Visio Services AG.

3. Die Bewerbung gilt als angenommen, sofern Duuja der Bewerbung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht. In dem Fall ist eine evtl. geleistete Lizenzzahlung des Partners an Duuja in voller Höhe zu erstatten.

4. Der Partner erhält damit das Recht die angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen und für diese Empfehlungen gemäß der aktuellen Provisionsvereinbarung Provisionen zu erhalten.

5. Desweiteren erhält der Partner Zugang zum Duuja Bestellsystem um Empfehlungen eingeben zu können, Provisionen einsehen zu können, sowie Marketingmaterialien zu bestellen und neue Partner einschreiben zu können.

6. Der Berater empfiehlt als selbständiger Vertreter und ordentlicher Kaufmann die Produkte von Duuja. Bestandskunden werden nicht übergeben und ein Anspruch auf Exklusivität besteht nicht. Der Berater ist in der Wahl seiner Gesellschaftsform frei. Er kann zur Erledigung bzw. Erfüllung seiner Vertragspflichten Untervertreter, Reisende und Hilfspersonal einsetzen. Vertragliche Beziehungen zwischen Untervertretern, Reisenden und Hilfspersonal des Beraters und Duuja entstehen dadurch nicht.

7. Der Berater verpflichtet sich den Kunden offen und ehrlich zu beraten.

8. Der Berater ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von Duuja berechtigt. Er darf sich „Duuja Berater“ oder „Duuja Partner“ nennen und diese Bezeichnung auch auf Visitenkarten führen. Er darf nicht als Mitarbeiter von Duuja auftreten oder den Eindruck erwecken.

9. Duuja stellt Marketingmaterialien wie Flyer, Visitenkarten und Informationstafeln zu Sonderpreisen zur Verfügung. Jenseits der von Duuja zur Verfügung gestellten Materialien bedürfen alle weiteren Unterlagen der Genehmigung von Duuja. Nicht nur aber besonders wenn Logos oder Markennamen von Duuja verwendet werden.

10. Der Berater erhält für seine Empfehlung eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Provisionstabelle. Duuja kann diese Provisionstabelle jederzeit mit Frist zum Monatsende anpassen. Storniert ein Kunde seinen Auftrag, verfällt auch der Anspruch auf Provision und evtl. schon ausgezahlte Provision kann verrechnet bzw. zurückgefordert werden.

11. Führt Duuja oder einer seiner Partner eine Bestellung – gleich aus welchem Grund – nicht aus, entsteht keinerlei Vergütungsanspruch.

12. Duuja zahlt die Provisionen eines Monats zwischen dem 10. Und 15. des Folgemonats aus.

13. Der Partner wird keine weiteren Produkte anbieten die in unmittlbarer oder mittelbarer Konkurrenz zu den Angeboten von Duuja stehen.

14. Der Partner ist jederzeit berechtigt das Vertragsverhältnis zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Duuja ist jederzeit berechtigt das Vertragsverhältnis zum Ende des Folgemonats zu beenden.

15. Der Berater verpflichtet sich über ihm bekannt gewordenes Know-How, Wissen, Geschäts- und Betriebsgeheimnisse, dazu gehören auch Kundenandressen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Setzt der Berater Erfüllungsgehilfen ein, muss er diese vertraglich ebenfalls zu gleichem Stillschweigen verpflichten.

16. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist Wuppertal.

17. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages nichtig sein oder durch eine geänderte Rechtsprechung bzw. Gesetzesänderung nichtig werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

18. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag tritt an die Stelle aller früheren Vereinbarungen, die hiermit gegenstandslos werden.

19. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts und Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.

Durch die Zahlung des Starterpaketes erkennt der Berater die oben genannten Bestimmungen an.